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2009 DE
Cornils Matthias
Die Entscheidung des BVerfG vom 4. Juli 2007 betrifft die parlamentsrechtlichen Neuregelungen zur Festsetzung des Vorrangs der Mandatstätigkeit gegenüber fortgeführten beruflichen Tätigkeiten sowie zur Offenlegung derartiger Berufstätigkeit und der daraus bezogenen Einkünfte. In ihr kommen grundsätzlich divergierende Auffassungen vom verfassungsrechtlichen Status des Abgeordneten, wie er in Art. 38 I 2 GG angelegt ist, zum Ausdruck, insofern der Senat bei der Entscheidung in zwei gleich starke Lager gespalten war. Der nachfolgende Beitrag widmet sich den prozessualen und materiell-rechtlichen Problemen der Entscheidung sowie der Frage nach der Reichweite der grundrechtlich geschützten Berufsfreiheit neben dem Mandat.
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2009 DE
Hamann Wolfgang · Rudnik Tanja
Jährlich werden in Deutschland Millionen von Arbeitsverträgen geschlossen. Dabei gibt der Arbeitgeber zumeist den Vertragstext vor. Das hat vor allem praktische Gründe. Der Arbeitgeber muss sich nicht bei jeder Einstellung zeitraubend Gedanken über den Inhalt des Arbeitsvertrags machen. Ein »bewährtes« Arbeitsvertragsformular lässt inhaltliche Vollständigkeit und rechtliche Unbedenklichkeit vermuten. Außerdem wird so sicher gestellt, dass für die Arbeitnehmer zumindest grundsätzlich die gleichen Arbeitsbedingungen gelten. Das vereinfacht die Personalverwaltung und verhindert zugleich Unzufriedenheit innerhalb der Belegschaft. Rechtlich sind Formularverträge, die von einem Vertragsteil gestellt werden, als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) einzuordnen. Das war für Formulararbeitsverträge bis zur Reform des Schuldrechts wenig bedeutsam, nahm doch § 23 AGBG a. F. das Arbeitsrecht aus dem fachlichen Anwendungsbereich des AGBG aus. Deshalb befanden die Gerichte Klauseln in Arbeitsverträgen nur innerhalb sehr enger Grenzen für unwirksam. Es musste eine »gestörte Vertragsparität aufgrund struktureller Unterlegenheit des Arbeitnehmers« festgestellt werden. Das hat sich mit der zum 1.1.2002 in Kraft getretenen Schuldrechtsmodernisierung grundlegend geändert. Die arbeitsrechtliche Bereichsausnahme wurde im Prinzip aufgehoben. Gemäß § 310 Abs. 4 S. 2 BGB sind lediglich »die im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten angemessen zu berücksichtigen«. Damit ist mit den §§ 305 ff. BGB eine neue Grundlage für die Überprüfung von Arbeitsvertragsklauseln geschaffen. Das hat in der Praxis zu großer Unsicherheit bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen geführt. »Bewährtes« wurde auf den Prüfstand gestellt. Inzwischen gibt es eine umfangreiche Judikatur zu den typischen Vertragsklauseln, an der sich die Personalpraxis orientieren kann. Abgeschlossen ist die Entwicklung indes noch nicht. Dieser Beitrag zeigt in seinem ersten Teil die rechtlichen Grundlagen für die Beurteilung von Formulararbeitsverträgen auf. Im zweiten Teil werden typische Klauseln in Formulararbeitsverträgen untersucht.
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2009 DE
Schlinker Steffen
Der Beitrag untersucht die Rückgriffsansprüche des Bürgen, wenn der Bürge auf eine Forderung geleistet hat, die mit einer dauernden Einrede behaftet war. Dem Bürgen könnte erstens eine Bereicherungsforderung gegen den Gläubiger aus §§ 812 I 1 Alt 1, 813 I 1 BGB zustehen. Zweitens könnte der Bürge eine Forderung gegen den Hauptschuldner aus dem Innenverhältnis aus § 670 BGB oder §§ 675, 670 BGB innehaben. Gegenüber dem Bürgen haften der Hauptschuldner und der Gläubiger als Gesamtschuldner. Nur im Innenverhältnis ist der Gläubiger allein zur Zahlung verpflichtet, so dass der Hauptschuldner vom Gläubiger Ersatz verlangen könnte, wenn er die Aufwendungen des Bürgen ersetzt hat.
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2009 EN
Lange Heinrich
Doebler's small oil portrait of Kant from the year 1791 ist the most important contemporary image that we have of him. The original was preserved by the Order of the Skull and Phoenix in Köngsberg. Various copies of it hung in the Kant-Museum and were held privately in Köngisberg: Stobbe (around 1840), Petzenburg or Pützenburger (2 nd half of the 19 nd century) and Jacobson (1872), as well as two live-size copies, one that has been called “contemporary” and one from an unknown painter commissioned by the Immanuel Order (1865/80), although the latter two may stem from the same artist. The Kant-Museum also exhibited a Kant portrait by Heydeck (1872) based on Doebler's original, on loan from the art collection of Königsberger Castle. All of these works were destroyed in World War II or have gone missing since 1945. This essay discusses the two Kant portraits sold in auction in 1963 and 2000 and held by the Museum of the City of Königsberg in Duisburg, neither of which copies had been made. The author argues that the former painting is not so much a second work made by Doebler around 1791 as it is a contemporary copy made of it by another artist for the Kant pupil Kiesewetter in Berlin. The second is shown to be an original by Heydeck in 1872, made by observation of Doebler's work. Additionally, the author provides further details of the biographies of Doebler and Heydeck.
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2009 DE
Rauch Prisca
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2009 EN
Stig Arne Nohrstedt
How has war journalism changed since the end of the Cold War? After the fall of the Berlin Wall in 1989 and the dissolution of the Soviet Union in 1991, there was talk of a new world order. The Balkan Wars of the 1990s gave rise to the concept of “new wars”. The 1990-91 Gulf War was the commercial breakthrough for the around-the-clock news channel CNN, and the war in Afghanistan in 2001 for its competitor al-Jazeera. The 2003 Iraq war saw Internet’s great breakthrough in war journalism. A new world order, new wars, and new media – what impact is all this having on war journalism? This article outlines some important trends based on recent media research and discusses the new challenges as well as the consequences they entail for the conditions of war journalism, its professional reflexivity and democratic role.
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2009 EN
Michael Nitz · Øyvind Ihlen · Jessyna Egge
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The U.S. Presidential election of 2004 was an exciting reprise of the 2000 election and was closely watched by numerous observers across the world. The election held significant ramifications for world issues such as the war in Iraq and the war on terror. Norwegian media in particular followed the election with great interest. The strong social and familial bond between Norwegians and Americans was a foundation for an interest in the role that social issues such as abortion, gay marriage, and religion played in the campaign. This article was an exploratory case study based on data from three major Norwegian newspapers. The article used framing theory as a tool to examine the way in which these newspapers covered the 2004 U.S. Presidential election. A key focus was the importance and influence of culture in this framing process. Results are presented and implications for the role of framing theory in international contexts are discussed.
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2009 EN
Rune Ottosen
The historical roots of the technology and design of computer games can be found in Pentagon-supported research in 1960s. Many computer games had their origin as simulators and training equipment for the armed forces. It can be argued that the content of computer games concerning real wars reflects the ideological interest of the military-industrial complex or the military-entertainment complex, as Robin Andersen has redefined it. Selected games such as ’America’s Army’, ‘Army of Two’’ and companies such as ‘Kuma War’ are analysed critically within the framework of the fight for ideological hegemony in the Global War on Terror. It is argued that when computer game are read as text, they can also be read as propaganda.
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2009 DE
Goebel Bernd
In der christlichen Theologie hat das ontologische Argument – sofern man es überhaupt als Vernunftbeweis der wirklichen oder notwendigen Existenz Gottes deutete – von wenigen Ausnahmen abgesehen zuletzt keine positive Rolle gespielt. Gleichwohl stand es in der Geschichte der westlichen Religionsphilosophie lange in hohem Ansehen. In der Philosophie erfreut es sich seit seiner Wiederbelebung in der zweiten Hälfte des zwanzigsten Jahrhunderts großer Aufmerksamkeit und wird keineswegs einmütig abgelehnt. Dieser Aufsatz unternimmt eine Neubewertung anhand einer Diskussion von vier prominenten Versionen des ontologischen Beweises: den Argumenten Anselms im Proslogion, dem Beweis von Descartes sowie dem von Hartshorne und Plantinga aufgegriffenen modalen Argument von Leibniz. War es die Absicht Anselms, die Existenz Gottes zu beweisen, und wie verhalten sich seine Argumente zu ihren modernen Gegenstücken? Ein großer Teil des Aufsatzes dient der Untersuchung geläufiger Einwände gegen den ontologischen Beweis in seiner nicht-modalen und modalen Form; dabei liegt ein besonderes Augenmerk auf den in der jüngeren Theologie verbreiteten Einwänden. Keine dieser Kritiken erscheint durchschlagend. Die einzige einigermaßen aussichtsreiche Strategie zur Widerlegung des Beweises dürfte darin bestehen, bereits die logische Möglichkeit eines höchst vollkommenen Wesens zu bestreiten. Im Ergebnis erweisen sich die Aussichten auf eine Widerlegung des ontologischen Beweises als weitaus schlechter als in der gegenwärtigen Theologie zumeist angenommen.
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2009 DE
Koschel A.
Arne Koschel ist seit 2005 Professor für Verteilte Systeme an der FH Hannover und arbeitet nebenberuflich als Berater. Zuvor war er für die Deutsche Post AG, SOP-Gruppe als Leiter Anwendungsintegration im SOA-Umfeld tätig. Er trug weltweit Verantwortung für den Middleware-Hersteller IONA (Progress) als Produkt-Manager von Artix (Web Services) und Orbix (CORBA) Mainframe sowie als technischer Produkt-Manager für CORBA & J2EE Application Server. International wirkte er in einer Reihe von Projekten als Enterprise Software Architect und Senior Consultant. Er promovierte 1999 am FZI der Universität Karlsruhe und hat ein Diplom in Informatik (1993) von der TU Braunschweig.